AGB
14.09.2025
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
Definition
- Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
- Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB auf Jeannette Brantschen
- Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
- Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
- Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten WunschAufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase.
- Für Bestellungen von vorkonfigurierten Wandbildern und Kalender jeder Art, welche vom Kunden via Onlineshop des Fotografen direkt im Fotolabor von Saal Digital, Pictr oder Printolino getätigt werden, gelten die AGB des jeweiligen Fotolabors.
- Dieses AGB gelten als vereinbart und akzeptiert mit der Entgegennahme und dem Einverständnis der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.
- Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen
- Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG ( Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 ) handelt.
- Digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht am Bildmaterial.
Bestellung, Lieferung, Stornierung, Beanstandung, Garantie
- Bestellungen von fertigen Fotoprodukten wie Karten und Kalender werden im Onlineshop mit Vorauszahlung abgewickelt und dem Kunden direkt zugeschickt.
- Wunschanfertigungen werden vom Fotografen per Offerte angeboten, und nach deren Annahme und der Bezahlung durch den Kunden an die Druckerei weitergeleitet.
- Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist geschuldet und zahlbar im Voraus.
- Nach Zahlungseingang wird der Auftrag an die Druckerei erteilt. Der Kunde erhält sein fertiges Produkt direkt von der Druckerei zugestellt.
- Eine Stornierung der Bestellung nach Auftragserteilung an die Druckerei ist ausgeschlossen, da die erstellten Fotoprodukte nach Wünschen und Angaben des Kunden angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse produziert und zugeschnitten sind.
- Reklamationen bei Wunschbestellungen die Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 6 Tagen nach Empfang dem Fotografen mittels Mängelrüge mitzuteilen, ansonsten gilt das Bildmaterial als genehmigt.
- Farbliche Abweichungen zwischen dem fertigen, am farbkalibrierten Monitor bearbeiteten Produkt, und den auf unterschiedlichen Bildschirmen farblich jeweils verschieden angezeigten Bilddateien können technisch nicht vermieden werden und gelten daher nicht als Mangel.
- Der Fotograf übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
- Die Kosten einer Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden
- Beschädigungen durch den Transport müssen direkt durch den Kunden bei der Post bzw. dem Kurierdienst beanstandet werden.
Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
- Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB ( Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive ) zu bezahlen.
- Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.
- Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
- Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
- Bei öffentlicher Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.
- Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
Haftung
- Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelrüge.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland.
Lostorf, 1.9.2024
Quelle: SBF Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter